Unser Landgasthaus aus der Luft
     

Informationen zum Nichtraucherschutz

Liebe Gäste,

die Politik hat für die Gastronomie zum 01.07.2008 ein Gesetz zum Nichtraucherschutz erlassen.

Im Prinzip ändert sich für uns nicht viel, denn der Schankraum sowie der Biergarten werden auch in Zukunft für die Raucher unter Ihnen zur Verfügung stehen!
Das Gastzimmer wird weiterhin rauchfrei bleiben.

Neu ist nur, dass im Foyerbereich auf sämtlichen Fluren und in den Toilettenanlagen nicht mehr geraucht werden darf!!!


Im Saal hingegen werden in erster Linie geschlossene Veranstaltungen durchgeführt, bei denen der Gastgeber die Entscheidung trifft ob geraucht werden darf oder nicht. Von dort werden bei „Nichtraucherveranstaltungen“ die rauchenden Gäste in den Schankraum gebeten. Steht der Saal für den „á la carte Betrieb“ zur Verfügung, bleibt dieser auch rauchfrei!

Somit sind auch in Zukunft sowohl Raucher als auch Nichtraucher gleichermaßen herzlich Willkommen!

Ihre Familie Weitenberg & Team.